Sollte bei einer MPU ein Abstinenznachweis benötigt werden, so spricht man von einem Zeitraum von einem Jahr. Unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich, dass auch ein Zeitraum von nur sechs Monaten ausreichend ist.
Bei schwerem Missbrauch oder Alkoholabhängigkeit oder wenn es sich um den Konsum „harter“ Drogen handelt, wird regelmäßig ein Abstinenznachweis von 12 Monaten oder mehr erwartet. Bei vorausgegangenem gefährlichen Alkoholkonsum oder dem Konsum von nur „weichen“ Drogen (Cannabisprodukten) kann eventuell ein Nachweis von 6 Monaten als ausreichend angesehen werden. Abstinenznachweise können durch Urinscreenings oder mittels Haaranalysen erbracht werden. Continue reading