Benötigte Abstinenznachweise für MPU, Urinscreenings

Sollte bei einer MPU ein Abstinenznachweis benötigt werden, so spricht man von einem Zeitraum von einem Jahr. Unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich, dass auch ein Zeitraum von nur sechs Monaten ausreichend ist.

Bei schwerem Missbrauch oder Alkoholabhängigkeit oder wenn es sich um den Konsum „harter“ Drogen handelt, wird regelmäßig ein Abstinenznachweis von 12 Monaten oder mehr erwartet. Bei vorausgegangenem gefährlichen Alkoholkonsum oder dem Konsum von nur „weichen“ Drogen (Cannabisprodukten) kann eventuell ein Nachweis von 6 Monaten als ausreichend angesehen werden. Abstinenznachweise können durch Urinscreenings oder mittels Haaranalysen erbracht werden.

Urinscreenings:
Mit diesen Urinkontrollen beweist man eine Abstinenz für einen in der Zukunft liegenden Gesamtzeitraum. Dieser Gesamtzeitraum ist definiert ab dem selbst gewählten Starttermin des Kontrollprogramms und dem vertraglich festgelegten Endtermin (das ist der in der Zukunft liegende Termin an dem das Urin-Kontroll-Programm beendet wird). Üblich sind Konstellationen von vier Urinuntersuchungen in einem halben Jahr oder sechs Urinkontrollen innerhalb eines ganzen Jahres.

Zu diesen Urinscreenings erfolgt eine unvorhersehbare, meist telefonisch erfolgte Einbestellung in unregelmäßigen Abständen. Die Probenabgabe wird auf den darauffolgenden Tag anberaumt und muss auch an diesem Tag erfolgen. Die Urinprobe muss unter Aufsicht erfolgen, eine Ergebnisverfälschung durch mitgebrachten Urin muss ausgeschlossen werden können. Auch ein unentschuldigtes Versäumen des Termins führt zum Abbruch des Kontrollprogramms. Will ein sich im Drogenkontrollprogramm befindlicher Teilnehmer in Urlaub gehen oder eine Dienstreise antreten, muss dieser sich rechtzeitig bei der Kontrollstelle melden. Diese rechtzeitige Meldung (ist der vertraglichen Vereinbarung zwischen Überprüfungsstelle und Beteiligten zu entnehmen, meist drei Tage) die Voraussetzung, dass das Programm nicht abgebrochen wird.

Vor der Probenabgabe sollte nicht zu viel Wasser, Tee, Kaffe oder Ähnliches. getrunken werden, da eine Probe sonst verdünnt und dadurch nicht verwertbar werden könnte.

Im Zeitraum des Beobachtungszeitraumes von Drogenabstinenz muss auf Mohnprodukte und Passivrauchen (Cannabisprodukte) verzichtet werden. Beim Drogenscreening werden folgende Substanzen getestet: Cannabinoide, Opiate, Kokain, Amphetamine, Amphetaminderivate, Methadon und Benzodiazepine. Im Falle eines Opiat-Konsums wird zusätzlich auf Buprenorphin, Tilidin und Tramdol getestet. Im Rahmen eines Nachweises von Alkoholabstinenz muss auf alle alkoholhaltigen Lebensmittel, Medikamente und auf „alkoholfreie“ Getränke verzichtet werden.

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